Leistungen rund im die Immobilienbewertung
Einschätzung
Bewertung
Gutachten
Kurzbeschreibung
Bei der Einschätzung handelt es sich um eine grobe und überschlägige Wertermittlung. Diese dient als Orientierungshilfe für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie.
Die Bewertung einer Immobilie ist die preisgünstige Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Im Fokus steht die reine Wertermittlung, daher wird bei der Bewertung auf eine ausführliche Beschreibung und Fotodokumentation verzichtet.
Diese dient Käufern und Verkäufern einer Immobilie als eine aussagekräftige und damit hilfreiche Grundlage bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie bei Finanzierungsgesprächen mit Banken und Kreditinstituten.
Das ausführliche Verkehrswertgutachten enthält eine detaillierte Grundstücksbeschreibung, Berücksichtigung der Lagefaktoren mit Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierte Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen, Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden sowie wertbeeinflussende Rechte und Belastungen, Darstellung des Berechnungsverfahrens, ausführliche Begründung des gewählten Verfahrens (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren).
Das Verkehrswertgutachten wird benötigt für z. B.
- Vermögensübersicht (Kauf, Verkauf)
- die Beleihung/ Bankfinanzierung
- bei Ehescheidung
- Erbauseinandersetzung
Inhalt
- Einschätzung erfolgt anhand der vom Auftraggeber übermittelten Objektdaten (keine Vor Ort-Besichtigung)
- Einschätzung erfolgt auf der Basis zur Verfügung stehender Richtwerte bzw. geeigneter Marktwerte
- Schriftliche Einschätzung auf ca. 3-5 Seiten
- Bearbeitungszeit: ca. 3 Tage
- Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
- Ermittlung des Verkehrswertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
- Beurteilung von sichtbaren/ messbaren Bauschäden und Baumängel
- vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
- Erstellung einer schriftlichen Bewertung (Kurzgutachten) über den ermittelten Verkehrswert (ca. 20-30 Seiten)
- Bearbeitungszeit: ca. 7-10 Tage
- Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
- ausführliche Grund- und Bodenbeschreibung (Lage, Grundstücksbesonderheiten, öffentlich-rechtliche Situation, Nutzung der Immobilie)
- ausführliche Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen
- umfangreiche Fotodokumentation
- Ermittlung des Verkehrswertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
- Beurteilung/Bewertung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel
- vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
- Erstellung eines schriftlichen (ausführlichen) Gutachtens über den ermittelten Verkehrswert (ca. 30-50 Seiten)
- Bearbeitungszeit (in der Regel): ca. 14-21 Tage
Hinweise / Haftung
Angaben zum Bewertungsobjekt (wie z.B. Baujahr des Objektes, Wohnfläche usw.) werden nicht überprüft oder plausibilisiert.
Im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen werden in der Einschätzung nicht berücksichtigt
Die Bewertung (Kurzgutachten) ersetzt, aufgrund des reduzierten Beschreibungsumfangs und der fehlenden Fotodokumentation, kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Vorlage bei öffentlichen Ämtern (z. B. Finanzamt oder Nachlassgericht) verwendet werden.
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sollten möglichst aktuelle Unterlagen vorliegen. Diese können auch mit einer entsprechenden Vollmacht
bei den entsprechenden Ämtern anfordert werden.
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Gerne bespreche ich mit Ihnen die Details für ein unverbindliches und kostenlosen Angebot.
Nadine Uhlig
Dipl. Gutachterin (EIA)
Dipl. Betriebswirtin
0176 – 314 73 975