Immobiliengutachten und Immobilienbewertungen im Erbschaftsfall

Wie hilft eine Immobilienbewertung im Erbschaftsfall?

 

Bei Erbschaft einer Immobilie muss der Wert der Immobilie oftmals aus mehreren Gründen festgestellt werden.

Zum einen muss zum Beispiel bei Erbengemeinschaften ermittelt werden, wie viel die Immobilie wert ist, um den Anteil der Immobilie an der gesamten Erbmasse zu bestimmen, um diese dann gerecht zu verteilen. Zum anderen sollte man den auch Immobilienwert wissen, wenn man die sie verkaufen möchte.

Des Weiteren ist der Immobilienwert auch entscheidend, wenn es um die Erbschaftssteuer geht. Grundsätzlich muss derjenige Erbschaftssteuer zahlen, der in Deutschland etwas erbt. Diese fällt aber auch nur dann an, wenn der Erbbetrag, hier der Wert der Immobilie, über den jeweils geltenden Freibetrag liegt. Die Höhe des Freibetrags ist vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser abhängig.

 

Der Freibetrag beträgt:

  • 500.000 € für den Ehegatten und den eingetragenen Lebenspartner,
  • 400.000 € für Kinder und Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder,
  • 200.000 € für Enkel und Kinder von Stiefkindern,
  • 100.000 € für jede andere Person der Steuerklasse I,
  • 20.000 € für Personen der Steuerklasse II,
  • 20.000 € für Personen der Steuerklasse III.

(Stand 06.10.2022/ Quelle: Senat für Finanzen Berlin)

Den Verkehrswert setzt das Finanzamt nach einem passenden Bewertungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren) an, jedoch nur nach Dokumentangaben (Einreichen von Fragebögen und Unterlagen) und nicht dadurch, dass jemand die Immobilie vor Ort besichtigt und Anpassungen in der Bewertung vornimmt. Der tatsächliche bauliche Zustand und die vorhandene Ausstattung der Immobilie sowie andere Bewertungsfaktoren (z. B. Grundstück mit Hanglage) werden demzufolge dabei nicht berücksichtigt. Wird der Erbbetrag durch den vom Finanzamt errechneten Verkehrswert überschritten, wird eine Erbschaftssteuer fällig.

Ein Gutachter kann den vom Finanzamt ermittelten Verkehrswert nachprüfen und gegebenenfalls auch ein neues Gutachten erstellen. Erkennt das Finanzamt den niedrigen Immobilienwert durch Vorlage eines fundierten Gutachtens an, zahlt man auch eine geringere Erbschaftssteuer. Bleiben Sie mit dem Immobilienwert unter dem Freibetrag, entfällt sogar die Erbschaftssteuer. Eine mögliche Erfolgschance kann vorab in einem persönlichen Gespräch besprochen werden.

Welche Möglichkeiten der Bewertungen gibt es?

  • Markteinschätzung
  • Immobilien-Check-Up
  • Verkehrswertgutachten Grundstück
  • Verkehrswertgutachten Einfamilienhaus
  • Verkehrswertgutachten Eigentumswohnung

Welche Vorteile bietet eine Immobilienbewertung?

 

Ein Gutachten bietet eine objektive und neutrale Sicht. Oft geht es bei einer Immobilie um viel Geld und eine andere Bewertung macht schnell einen Unterschied von mehreren tausende Euro aus. Ein Gutachten lohnt sich daher fast immer.

Leistungen rund im die Immobilienbewertung 

Einschätzung

Bewertung

Gutachten

Kurzbeschreibung

Bei der Einschätzung handelt es sich um eine grobe und überschlägige Wertermittlung. Diese dient als Orientierungshilfe für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie.

Die Bewertung einer Immobilie ist die preisgünstige Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Im Fokus steht die reine Wertermittlung, daher wird bei der Bewertung auf eine ausführliche Beschreibung und Fotodokumentation verzichtet.

Diese dient Käufern und Verkäufern einer Immobilie als eine aussagekräftige und damit hilfreiche Grundlage bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie bei Finanzierungsgesprächen mit Banken und Kreditinstituten.

Das ausführliche Verkehrswertgutachten enthält eine detaillierte Grundstücksbeschreibung, Berücksichtigung der Lagefaktoren mit Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierte Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen, Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden sowie wertbeeinflussende Rechte und Belastungen, Darstellung des Berechnungsverfahrens, ausführliche Begründung des gewählten Verfahrens (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren).

Das Verkehrswertgutachten wird benötigt für z. B.

  • Vermögensübersicht (Kauf, Verkauf)
  • die Beleihung/ Bankfinanzierung
  • bei Ehescheidung
  • Erbauseinandersetzung

Inhalt

  • Einschätzung erfolgt anhand der vom Auftraggeber übermittelten Objektdaten (keine Vor Ort-Besichtigung)
  • Einschätzung erfolgt auf der Basis zur Verfügung stehender Richtwerte bzw. geeigneter Marktwerte
  • Schriftliche Einschätzung auf ca. 3-5 Seiten
  • Bearbeitungszeit: ca. 3 Tage
  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • Ermittlung des Verkehrswertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
  • Beurteilung von sichtbaren/ messbaren Bauschäden und Baumängel
  • vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
  • Erstellung einer schriftlichen Bewertung (Kurzgutachten) über den ermittelten Verkehrswert (ca. 20-30 Seiten)
  • Bearbeitungszeit: ca. 7-10 Tage
  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • ausführliche Grund- und Bodenbeschreibung (Lage, Grundstücksbesonderheiten, öffentlich-rechtliche Situation, Nutzung der Immobilie)
  • ausführliche Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen
  • umfangreiche Fotodokumentation
  • Ermittlung des Verkehrswertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
  • Beurteilung/Bewertung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel
  • vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
  • Erstellung eines schriftlichen (ausführlichen) Gutachtens über den ermittelten Verkehrswert (ca. 30-50 Seiten)
  • Bearbeitungszeit (in der Regel): ca. 14-21 Tage

Hinweise / Haftung

Angaben zum Bewertungsobjekt (wie z.B. Baujahr des Objektes, Wohnfläche usw.) werden nicht überprüft oder plausibilisiert.

Im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen werden in der Einschätzung nicht berücksichtigt

Die Bewertung (Kurzgutachten) ersetzt, aufgrund des reduzierten Beschreibungsumfangs und der fehlenden Fotodokumentation, kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Vorlage bei öffentlichen Ämtern (z. B. Finanzamt oder Nachlassgericht) verwendet werden.

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sollten möglichst aktuelle Unterlagen vorliegen. Diese können auch mit einer entsprechenden Vollmacht

bei den entsprechenden Ämtern anfordert werden.

Ihre Vorteile

  •   Objektiv, unabhängig und neutral
  •   12 Jahre exzellente Markterfahrung in der Immobilienbranche
  •   Fundierte Ausbildung und Zertifizierung als Immobilienbewerter (IHK)
  •   Verständliche Beratung und Analyse auf Basis Ihrer Bedürfnisse
  •   Herausragendes Design bei Gutachten und Bewertungen
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Profitieren Sie von unser Expertise und sprechen Sie mich an.

Gerne bespreche ich mit Ihnen die Details für ein unverbindliches und kostenlosen Angebot.

Nadine Uhlig

Dipl. Gutachterin (EIA)

Dipl. Betriebswirtin

 nadine.uhlig@gutachterwert.de

0176 – 314 73 975

Wer sind wir?

Wir sind Gutachter, Sachverständige, Prüfer, Berater, Experten, Spezialisten oder einfach nur Immobilienliebhaber! Wir schätzen und bewerten Immobilien jeglicher Art. Sie müssen nicht lange im Internet nach Sachverständigen recherchieren oder einem sich rar machenden Gutachter hinter her rennen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns Ihre Fragen per E-Mail. Wir melden uns 100%ig zeitnah und unkompliziert zurück.

Mit uns haben Sie die richtige Gutachterin an Ihrer Seite!

 

Was bieten wir an?

Professionelle Gutachten, günstige Einschätzungen und Bewertungen sowie Kaufbegleitung für Käufer und Verkäufer: Wir kennen den Immobilienmarkt und sind Ihr kompetenter An­sprechpartner für Immobilienbewertung, Vermarktung und Finanzierung.

Dabei schauen wir uns ihre Immobilie genauer an: das Dach, die Außenwände, die Fenster und Außentüren, alle Innenwände und -türen, die Deckenkonstruktion und Treppen, Fußbö­den, Sanitäreinrichtungen, Heizung und sonstige Schätze, die sie in ihrem Haus verbaut, ein­gebaut oder versteckt haben.

Ob neu oder sehr alt: Ihr Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus, Gewerbeob­jekt, Eigentumswohnung, Reiter- oder Bauernhof, Hotel, unbebautes Grundstück, Schuppen, Ga­rage oder Gewerbeobjekt hat immer einen Wert. Wir ermitteln unkompliziert diesen Wert Ih­rer Immobilie!